Der Jugend-Presseausweis hilft jungen Medienschaffenden bei der Recherche einfacher an Informationen zu kommen. Denn mit dem Jugend-Presseausweis kannst du deine journalistische Tätigkeit glaubhaft nachweisen.

Der Jugend-Presseausweis wwird vom Deutschen Journalisten-Verband, der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di und der European Youth Press unterstützt. Er ist der anerkannte Presse­ausweis für junge Journalistinnen und Journalisten.

Es ist ganz einfach

Je nach dem, ob du den Jugend-Presseausweis erstmalig beantragen, verlängern oder zurückgeben möchtest, findest du hier die passenden Informationen für dich.

Journalistische Nachweise

Wir stellen den Jugend-Presseausweis nur unseren Mitgliedern aus, wenn sie journalistische Tätigkeit nachweisen. Der Nachweis der journalistischen Tätigkeit erfolgt durch Einsendung von eigenen Publikationen als Belegexemplare, die nicht älter als sechs Monate sein sollen.

Alle weiteren Informationen sind im Leitfaden zusammengefasst.

Häufige Fragen

Du hast Fragen zum Jugend-Presseausweis der Jugendpresse Schleswig-Holstein? In unseren FAQs findest Du die Antworten zu deine Fragen.

Hinweise zur Verwendung

Der Jugend-Presseausweis darf nur im Rahmen der journalistischen Tätigkeit verwendet werden. Wer ihn für private Zwecke einsetzt, verstößt nicht nur gegen die Jugend-Presseausweis-Ordnung, sondern erschwert auch Kolleginnen und Kollegen die zukünftige Arbeit. Welcher Veranstalter wäre nicht geiziger mit Pressekarten, wenn die erwarteten Berichte über seine Veranstaltung ausblieben? Deshalb ist es besonders wichtig, dass der Veranstalter nach Erscheinen des Beitrages ein Belegexemplar zugesendet bekommt.